FISG: Laufzeitbeschränkung für Abschlussprüfer. BaFin weist auf die neuen Pflichten für Unternehmen, die nicht von öffentlichem Interesse sind hin. Auch hier gilt ab 01.01.2022 eine Laufzeitbeschränkung für den Abschlussprüfer. FISG: Laufzeitbeschränkung für Abschlussprüfer Was muss der Aufsichtsrat beachten? Der Abschlussprüfer