Sie suchen ein E-Learning für Mitglieder des Aufsichtsrats? Es ist unsere Mission mit dem E-Learning Aufsichtsrat das Beste aus Ihrem Unternehmen herauszuholen.

 

E-Learning Aufsichtsrat

 

Mindestanforderungen an die Fortbildung des Aufsichtsrats

Auch wenn die Voraussetzungen für die Annahme der erforderlichen Sachkunde nicht vorliegen, ist die Tätigkeit in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan nicht generell ausgeschlossen. Die erforderlichen Kenntnisse können in der Regel auch durch Fortbildung erworben werden.

Die BaFin führt zum E-Learning Aufsichtsrat aus: Die Fortbildung muss bezogen auf den jeweiligen Einzelfall und die anzuwendenden Kriterien die

  • grundlegenden wirtschaftlichen und rechtlichen Abläufe des Tagesgeschäfts vergleichbarer Unternehmen,
  • das Risikomanagement,
  • die Funktion und die Verantwortung der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans auch in Abgrenzung zur Geschäftsleitung sowie
  • die Grundzüge der Bilanzierung und des Aufsichtsrechts

umfassen.

Ob das E-Learning Aufsichtsrat die erforderlichen Kenntnisse vermitteln, obliegt der Einzelfall-Entscheidung der BaFin. Es erfolgt daher durch die Bundesanstalt keine Zertifizierung der Fortbildungsangebote.

Die Fortbildung kann bereits vor der Anzeige der Bestellung zum Verwaltungs- oder Aufsichtsorganmitglied besucht worden sein, aber auch erst im Anschluss hieran erfolgen. Wurde bereits vor der Anzeige der Bestellung eine Fortbildung absolviert, die für die Beurteilung des Vorliegens der erforderlichen Sachkunde maßgeblich ist, ist der Teilnahmenachweis hierüber zusammen mit der Bestellungsanzeige einzureichen.

 

Rechte und Pflichten als Aufsichtsrat – E-Learning Aufsichtsrat

Kenn Sie schon Ihre wichtigsten Aufgaben als Aufsichtsrat? Mit dem E-Learning Aufsichtsrat erlernen Sie die wichtigsten Aufgaben, Rechte und Pflichten:

  • Organisation des Aufsichtsrats
  • Rechte und Pflichten der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder
  • Berufung und Abberufung des Aufsichtsrats
  • Konzernspezifische Anforderungen an die Überwachungstätigkeit

Besondere Anforderungen an den Aufsichtsrat und dessen Berichterstattung sind bei den folgenden Rechtsformen zu beachten:

  • in der Aktiengesellschaft und der SE,
  • in Unternehmen der öffentlichen Hand,
  • in der Genossenschaft,
  • in der KGaA,
  • in der GmbH (freiwilliger Aufsichtsrat).

 

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